Klageerwiderung

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 27. Mai 2009

 Klageerwiderung

Die Kopie der Klageerwiderung hat uns gestern erreicht. Da unserem Anwalt zum Zeitpunkt der Klage nur drei Verträge vorlagen, konnte er sich nur auf diese beziehen. Einer davon war unserer, deshalb werden wir auch in der Klageerwiderung erwähnt.

Angeblich hätten wir aus dem Betrag für Erschließung und Straßenbau (knapp über 15.000 Euro) noch 599 Euro nicht bezahlt. Das ist schlicht gelogen. Diese Position war die erste Rate des Zahlungsplanes uns wurde bereits im März 2007 von unserer Bank überwiesen. Mal abgesehen davon, dass wir den Betrag zu 100% bezahlt haben: Warum wird man auf fehlende 599 Euro erst nach zwei Jahren und Klage aufmerksam?

Einem anderen Nachbarn wurde vorgehalten, er hätte - anders als vertraglich vereinbart - erst mit 14-tägiger Verzögerung bezahlt. Ich glaube nicht, dass sich daraus der Anspruch "und jetzt bekommen Sie die Leistung nicht aber das Geld behalten wir trotzdem" ableiten lässt. (Auch wir konnten damals nicht in der vertraglichen Frist zahlen, weil sich die Bank weigerte das Geld ohne Sicherheiten freizugeben, was widerum Verschulden des Investors war.)

Für mein juritisches Laienverständnis steht das alles auf ganz ganz dünnen Beinchen! Die vorgetragenen Argumente wirken schon reichlich hilflos. ;-)

geschrieben am 27. Mai 2009 von rainerS.punkt
Kategorie(n): Erschließung, Rechtsstreit


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