Vollstrecker

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 22. August 2013

 Vollstrecker

Es ist soweit. Wir haben gewonnen. Nachdem der Investor den im Oktober 2011(!!) mühsam errungenen Vergleich hat platzen lassen, hatten wir Zwangsvollstreckung beantragt. Dieses ist nun per gerichtlichem Urteil genehmigt und bestätigt. Es läuft noch eine 14-tägige Beschwerdefrist, der wir aber sehr entspannt entgegen sehen können.

Liest man die Urteilsbegründung, so hat der Richter sich sehr genau mit dem Fall auseinandergesetzt und nimmt die Gegenseite in seiner Urteilsbegründung mit chirurgischer Präzision auseinander. 171 Tsd. Euro darf der Gerichtsvollzieher für uns eintreiben.

geschrieben am 22. August 2013 von rainerS.punkt
Kategorie(n): Rechtsstreit


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