Deutsch für Anwälte

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 27. Oktober 2008

 Deutsch für Anwälte

Nach der durchaus erbaulichen Lektüre der ersten Anwaltsschreiben unseres Anwalts und der Rechtsvertretung des Investors bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass "Deutsch für Anwälte" zumindest ein Pflichtseminar im Rahmen eines Jurastudium sein muss. So verschwurbelt kann niemand reden - respektive schreiben - der Deutsch ganz normal als Muttersprache gelernt hat. Es scheint eine unverrückbare Grundregel zu geben: Kann der Sinn eines Satzes nach einmaligem Lesen inhaltlich vollständig begriffen werden, ist er für ein juristisches Schreiben nicht geeignet.

Da die Argumentation der Gegenseite aber auf extrem wackeligen Füßen steht, macht das Schreiben unseres Anwalts definitiv etwas mehr Laune.

Kostprobe gefällig? (Antworschreiben unseres Anwalts)

Alles klar? :-)

geschrieben am 27. Oktober 2008 von rainerS.punkt
Kategorie(n): _ Dies & Das _, Erschließung, Rechtsstreit


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