Gerichtsverhandlung
Etwas über zwei Jahre nach unserer Klageerhebung fand nun (am 24.3.) der zweite Verhandlungstermin vorm Landgericht Berlin statt. Der endete zwar auch noch nicht mit einem Urteil, aber mit für uns insgesamt erfreulichen Tendenzen. Das Gericht ist der Argumentation unseres Anwalts in allen wesentlichen Punkten gefolgt, unter anderem deshalb, weil die Gegenseite (außer verfahrenstechnischer Sperenzchen) nichts Substanzielles entgegenzusetzen hatte.
Grob zusammengefasst:
- Der Investor wurde von unserer Seite ordnungsgemäß und fristgerecht in Verzug gesetzt (notwendig, um überhaupt Schadensersatzansprüche geltend machen zu können) (Absatz 2)
- Der Investor kann den Straßenbau nicht mit der Begründung verweigern, dass andere Mitglieder der Eigentümergemeinschaft möglicherweise nicht vollständig bezahlt haben. Die Straße schuldet er (mindestens) all denen, die die Kosten für den Straßenbau komplett bzw. anteilig wie vereinbart entrichtet haben. (Absatz 3). Deshalb werden die individuellen Streitigkeiten zwischen den einzelnen Eigentümern (wie uns) und dem Investor vom Hauptverfahren abgetrennt und es kann in der Hauptsache (Straßenbau) entschieden werden.
Der Anwalt muss dem Gericht jetzt noch ein paar Unterlagen zu liefern (Absatz 9); dann wird ein Termin zur Entscheidung festgelegt. Hier könnte ein Urteil gefällt werden oder das Gericht schaltet noch einen Sachverständigen ein.
Zwar hat die Gegenseite jetzt - suprise surprise - noch einen Vergleich angeboten, aber die angeblichen Außenstände von 120.000 Euro sind heillos überzogen. Und ob wir dazu innerhalb der Gemeinschaft auf einen gemeinsamen Nenner kommen, das Geld für die Straße tatsächlich zusammen aufbringen könnten und auch bereit sind, das Kostenrisiko zu tragen, wage ich zu bezweifeln.