Gerichtstermin und Widerklage

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 16. September 2009

 Gerichtstermin und Widerklage

Endlich haben wir unseren Gerichtstermin: Am 5.11. beim LG Berlin. Der Investor hat nun auch noch Widerklage gegen diverse Eigentümer erhoben, u. a. auch gegen uns. Er rechnet dort die Zahlungsverpflichtungen nach einem anderen Model, das wir aber nicht gewählt haben und kommt so auf einen offenen Betrag von ca. 1.000 Euro zzgl. Zinsen, die wir angeblich für die Erschließung plus Straßenbau noch schulden würden. Da wir ein anderes Zahlungsmodell gewählt haben - in dem wir mit der ersten Zahlung alle Kosten unter anderem für den Straßenbau begleichen - ist diese Rechnung aber Blödsinn. Bleibt die Frage, warum er das Geld dann nie eingefordert hat: Wir haben bis heute nicht eine Zahlungsaufforderung, -erinnerung oder gar Mahnung erhalten.

Zusätzlich versucht der Investor uns nun als Gläubigergemeinsschaft zu klassifizieren: Wenn nur einer aus der Gemeinschaft seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt, kann er die Leistung verweigern: Abstruse Vorstellung. Zum einen war ja nie klar, wann alle Grundstücke verkauft sein werden und in unserem Vertrag steht von solch einer Bedingung auch nix drin. Ich kann ja schlecht die Zahlungen eines Nachbarn einklagen, für eine Vertrag, an dem ich nicht beteiligt bin.

Für mich sieht das alles nach hilflosem Strohhalmgreifen aus. Aber wir werden sehen.

geschrieben am 16. September 2009 von rainerS.punkt
Kategorie(n): Erschließung, Rechtsstreit


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