Straßenbau und Untermieter I

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 15. Juni 2008

 Straßenbau und Untermieter I

Wenn wir mit dem Hausbau so viele Probleme gehabt hätten wie mit der Straße: Wir würden beide längst in der Klappse sitzen. Oder im Knast. Nachdem die Arbeiten in der letzten Woche aus irgendwelchen Gründe mal wieder für ein paar Tage ruhten haben wir nun eine Bedenkenanmeldung wegen der Ausführung geschrieben. Der Ingenieur, der das Ganze geplant hat, hat uns auf diverse Ausführungsmängel hingewiesen.

Hier bei uns in der Trinkwasserschutzzone III gibt es diverse Auflagen von Seiten der Behörden: Das Wasser muss versickern können und darf nicht in die Kanalisation geleitet werden. Dazu müssen spezielle Sickergräben (Rigolen) an die Straße gebaut werden: Im Prinzip ein tiefer Graben mit einem dicken Drainagerohr und grobem Kies verfüllt. Darüber muss ein spezieller Mutterboden, dessen Bakterien z.B. Rückstände vom Autoverkehr abbauen können.

All dies steht in den Ausschreibungs- und Planungsunterlagen. Die erste Rigole, die schon zugeschüttet wurde, ist weder nach den Vorgaben der Unterlagen gebaut worden (das Drainagerohr liegt z.B. auf dem Boden der Regole und ist nicht - wie geplant - mit 60 cm Kies unterfüttert). Dabei wurde das Ganze extra mit einer Simulationssoftware überprüft. Als Oberboden wurde einfach der Aushub wieder draufgeschmissen.

Jedenfalls haben wir bemängelt:

Die Anzeige wurde direkt an den Chef der Firma weitergeleitet, der wohl gleich wieder sauer wurde, dass er immer angeschwärzt wird. Und wenn das so weitergeht, dann schmeißt er irgendwann hin. Auch wenn wir die Anzeige im Auftrag der Eigentümergemeinschaft geschrieben haben, sind wir persönlich nun die Bösen, die immer meckern. Extrem professionelle Einstellung also!

Dabei sind wir es immer, die die anderen Eigentümer dazu bewegen können, nicht zu drasterischen Maßnahmen zu greifen, solange es immer noch irgendwie und überhaupt weiter geht.Ansonsten fürchten wir, stehen die Arbeiten wirklich still und wir können uns in einen Rechtstreit stürzen, vor dessen Ende wir sicher keine Straße haben werden. Und hier reden wir dann von einem Zeithorizont von zwei Jahren.

Unseren Untermietern gehts soweit prima, auch wenn sie immer verdammt aufgeregt sind, sobald wir es wagen, uns auch in unserem Garten aufzuhalten.

geschrieben am 15. Juni 2008 von rainerS.punkt
Kategorie(n): _ Dies & Das _, Erschließung, Rechtsstreit


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