Ämter: Bau & Finanzen
Den Bauantrag haben wir nun freigegeben. Zwar fehlt das letzte Maß immer noch, aber das liegt gar nicht an der Unwilligkeit des Ingenieurbüros (mal nicht), sondern daran, dass die Planung des (Privat-)Straßenbaus einfach noch nicht soweit ist. Kommende Woche sollte der Bauantrag dann (hoffentlich) an das Bauamt 'rausgehen. Wenn der Bauantrag dann genehmigt ist, muss die Straßenplanung aber soweit sein, damit wir die Start-Bodenhöhe für den Bau auch festlegen und bauen können.
Auch das Finanzamt hat "mitbekommen", dass wir ein Grundstück erworben haben und uns mit einem umfangreichen Fragenkatalog bombardiert, um die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer festzulegen. Wir können aber reinen Gewissens behaupten, dass Grundstückskauf, Finanzierung und Hauskauf getrennt abgewickelt wurden und die Protagonisten geschäftlich nicht verbandelt sind..
Das gilt auch als Rat an andere zukünftige Bauherren: Viele Hausbauer bieten ein Grundstück an, wenn sie gleich eines ihrer Häuser darauf stellen können. Geschäftlich sicher gewitzt, für den Käufer möglicherweise finanziell sehr nachteilig: Zwar mag der Grundstückspreis in so einem Fall ein wenig günstiger sein. Aber das Finanzamt kalkuliert dann den Hauspreis mit in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer.