Juli 2009

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 25. Juli 2009

 Kleines Update

Und nun das Wetter: Regen im Wechsel mit Schauern und Gewittern!

Derzeit macht das Wetter größere Außenanlagenaktionen quasi unmöglich, weshalb auch meine Rasenbegrenzungen noch nicht weiter vorangekommen ist. Dafür stehen Rasen, Blumen und Wiese prächtig.

Unser Nachbar hat mich am vergangenen Sonntag nochmal angehauen, "wie es denn mit einem Strohzaun" aussähe. Erneut haben wir ihm mitgeteilt, dass wir nichts dagegen haben, wenn er einen aufstellt (was aber nicht die Intention hinter der Frage war ;-)). Allerdings meinte er, er könnte ja nicht einfach etwas an unserem Zaun festmachen. Der Hinweis, dass das ein gemeinsamer Grenzzaun ist, auch wenn wir ihn bezahlt haben, reichte ihm nicht aus. "Wenn Sie mir das schriftlichg geben. Brauche ich für meinen Anwalt." Nach zwei drei weiteren Sätzen, habe ich ihm mit entspanntem Lächeln seinem Wunsch nachgegeben und am folgenden Morgen hatte er die gewünsche Bestätigung im Briefkasten. Ein Zaun steht jedoch noch nicht und ob das dann was ändern wird, wage ich auch zu bezweifeln. Der letzte "Spruch des Tages" am vorvergangenen Sonntag war: "Aus der Westschlampe mache ich Hundefutter!" ;-) Aber die Hoffnung stirb zuletzt.

Außerdem gibt es wieder News vom Anwalt. Im Wesentlichen geht es diesmal darum, dass er die Argumente der Gegenseite auseinandernimmt. Da dieses Mal recht umfangreich und sehr "rechtlich", heute ohne Scan des gesamten Dokuments. Aber die zwei schönsten Auszüge gibt es trotzdem:

"Mit Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Beklagten Erteilug von Prozessvollmacht bestreiten und erlauben uns, an die prozessuale Wahrheitspflicht zu erinnern. Denn wenn sich die Beklagten ... der Mühe unterzogen hätten, unsere Anlage K ... zur Kenntnis zu nehmen, wäre ihnen nicht entgangen, dass diesem bereits die durch die Verwalterin erteilte Vollmacht ... im Original beigefügt war, ausweislich derer uns u. a. auch Prozessvollmacht erteilt ist.

"Wenn sich die Beklagten nicht zusammenreißen, werden sie künftig etwaig erfahren müssen, dass ihr Vorgehen auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann." (Anm.: Es ginge dann um die Veruntreuung von Baugeldern)

(Wer solchen Schreiben auf der komödiantischen Seite etwas abgewinnen kann, dem empfehle ich das hier. Das law blog ist ohnehin sehr empfehlenswert.)

Und nun das Wetter: Während des Schreibens dieses Beitrages hat es zweimal wie aus Kübeln geschüttet. Momentan Blitz & Donner. Aber Kind schläft. :-)

geschrieben am 25. Juli 2009 von rainerS.punkt |