Lösungsansätze

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 17. Juli 2007

 Lösungsansätze

Nachdem "unser Architekt" über die Unterlagen drüber geschaut hat, ist sein erster Eindruck: Da kann man sicher Schadensersatz für die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten einfordern (und bekommen). Noch hat er aber nicht alles angeschaut.

Für die Straßenhöhe bekommen wir jetzt eine schriftliche verbindliche Zusage für den 23.07. Ebenso wird der Erschließungstermin schriftlich fixiert.

Um dem Nachbarn die Rechtsgültigkeit der Vermessung zu belegen, hat das Ingenieurbüro jetzt einen Katasteramtsauszug angefordert. Unser Schreiben mit dem Vermessungsplan haben wir auf Anraten nun erst einmal zurück gehalten.

Die derzeit zuständige Dame scheint tatsächlich etwas fitter als alle vor ihr (inkl. Chef) und verbindlicher in der ganzen Abwicklung zu sein. Retten kann sie den Ruf dieser Kuchenbude aber sicher nicht mehr.

geschrieben am 17. Juli 2007 von rainerS.punkt
Kategorie(n): Bauplanung, Grundstück, Nachbarn


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