Bauantrag, Sonderwünsche und Gründungskosten

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 21. Mai 2007

 Bauantrag, Sonderwünsche und Gründungskosten

Diesen Freitag kamen die Nachrichten nun geballt. Post vom Hausbauer (Kosten für Sonderwünsche und Aufstellung der Mehrgründungskosten), Post vom Amt (Eingang Bauantrag) und Post vom "Erschließer" (Abnahmeprotokoll). Aber der Reihe nach.

Erschließung

Für Vermessung, Dekontaminierung und andere Kleinigkeiten wird nun nach Abnahme eine weitere Rate der Projektentwicklung fällig.

Bauantrag

Der Bauantrag ist beim Amt eingegangen und läuft als Antrag im beschleunigten Verfahren. Hoffnung keimt. Besonders wenn man den Hinweis so versteht, wie man möchte (...der Antrag gilt als bewilligt, wenn innnerhalb der Frist keine Benachrichtigung erfolgt). Leider haben wir zu "der Frist" keine Angaben finden können. Weder im Schreiben noch in der Berliner Bauordnung.

Hausbauer I

Nachdem wir die Bemusterung erfolgreich absolviert hatten, kam nun die Kostenaufstellung. Insgesamt keine großen Überraschungen, aber es summiert sich doch auf ein paar Euro. Rund 2.000, wenn wir auf die Fenstersprossen verzichten würden. Die schlagen nochmal mit ca. 1.800 zu Buche, was aber laut einem Fensterbauer aus der Familie ein guter Preis ist. Die werden aber wohl den Kosten zum Opfer fallen. ... 30 min später ... oder nach eingehender Diskussion im Familienkreis auch nicht.

Bei der Tür hat man allerdings kaum eine Chance: Lediglich ein Modell - und ein auch objektiv unattratives - steht für den Standardpreis zur Auswahl. Die von uns ausgewählte, sieht nun aber schick aus, kostet auch kein Vermögen und eine Sicherheitsschließvorrichtung haben wir ihr auch gleich spendiert.

Hausbauer II

Nach dem Bodengutachten des Hausbauers kommen nun Kosten für die (Viel-)Mehrgründung auf uns zu. Satte 3.600,- werden da nochmal fällig. Aber das Haus auf wackligem Grund zu errichten, kann ja auch nicht die Alternative sein. Die 3.600 Euro sichern unserem Haus die Standfestigkeit.

Die relativ hohen Kosten für die Mehrgründung resultieren aus dem Bodenaustausch. Der neu aufgeschüttete Boden liegt so fluffig auf dem Grundstück rum, dass man dort sicher ganz gut Ackerbau betreiben könnte. Um ein Haus zu tragen, ist das Ganze aber eher ungeeignet.

geschrieben am 21. Mai 2007 von rainerS.punkt
Kategorie(n): Erschließung


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