Juni 2011

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 27. Juni 2011

 Mediationstermin

Das Gericht hat im August einen Schlichtungtermin anberaumt, bei dem in einem Mediationsverfahren die Vor- und Nachteile des vom Gegener vorgeschlagenen Vergleichs erörtert werden sollen. Die Schlichtung wird von einem nicht ins Verfahren involvierten Richter durchgeführt.

In der letzten Eigentümerversammlung hat unser Anwalt allerdings die Bedingungen skizziert, denen alle Eigentümer zustimmen müssten. Danach könnten von der an den Investor zu zahlenden Gesamtsumme nur Beträge abgezogen werden, über die eine schriftliche Übereinkunft zwischen dem jeweilgen Eigentümer und dem Investor gibt. Allein der Nachweis über selbst bezahlte Rechnungen würde nicht gelten! Bei uns würde das einen Betrag von ca. 2.000 Euro betreffen, aber bei anderen Eigentümern wäre das noch viel mehr.

Beispielweise hatten Eigentümer dem Investor bereits das gesamte vereinbarte Geld überwiesen, dieser hat sich aber geweigert, die Erschließung dann tatsächlich zu zahlen. In diesen Fällen mussten die Eigentümer die Versoger erneut selbst beauftragen und die Rechnung (nochmal) aus eigener Tasche bezahlen, haben also für die Hausanschlusskosten doppelt gelöhnt. Schwer zu glauben, dass auch diese Eigentümer dem Vergleich ohne Probleme zustimmen ...

geschrieben am 27. Juni 2011 von rainerS.punkt |